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Mitgliedschaft

Mitglied im Verein IGOR e.V. kann nach § 3 der Vereinssatzung jeder Christ werden, der sich mit dem Glaubenbekenntnis und der Satzung des Vereins identifiziert. Rechte und Pflichten des einzelnen Vereinsmitglieds werden im § 3 dargelegt.

Die Aufnahme in den Verein soll schriftlich oder mündlich bei einem der Vorstandsmitglieder beantragt werden. Nach persönlicher Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied beschließt die Mitgliederversammlung mehrheitlich über die Aufnahme.