Mitglied im Verein IGOR e.V. kann nach § 3 der
Vereinssatzung jeder Christ werden, der
sich mit dem Glaubenbekenntnis
und der Satzung des Vereins identifiziert. Rechte und Pflichten
des einzelnen Vereinsmitglieds werden im § 3 dargelegt.
Die Aufnahme in den Verein soll schriftlich oder mündlich bei einem der Vorstandsmitglieder beantragt werden. Nach persönlicher Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied beschließt die Mitgliederversammlung mehrheitlich über die Aufnahme.